Aufnahmemodalitäten

Gemäß § 2 der Hortordnung der Gemeinde Natters gelten folgende Kriterien für die Anmeldung und Aufnahme:

(2) Im Hort werden schulpflichtige Kinder der Gemeinde Natters aufgenommen.


(3) Bei Platzmangel werden die Hortplätze nach Dringlichkeit (Berufstätigkeit der Eltern) vergeben. 
Erforderlichenfalls wird eine Arbeitsbestätigung der Eltern eingefordert.


(4) Die Erhalterin kann im Einvernehmen mit der Hortleitung ein Kind vom Weiterbesuch des Hortes 
ausschließen, wenn die Erziehungsberechtigten mit zwei oder mehreren Beiträgen im Rückstand sind 
und trotz Mahnung ihre Beiträge nicht entrichten. Als weiterer Ausschließungsgrund gilt, wenn die 
Erziehungsberechtigten ungeachtet einer vorausgegangenen schriftlichen Mahnung eine ihnen 
obliegende Verpflichtung nicht erfüllen bzw. eine nachhaltige Störung des Betriebes des Hortes zu 
befürchten ist, oder aufgrund eines Gutachtens von Fachkräften eine Verbesserung der Situation nicht 
zu erwarten ist.

 

Können nach Maßgabe des § 22 Abs 3 lit a TKBBG nicht alle für den Besuch des Kindergartens angemeldeten Kinder aufgenommen werden, so werden die angemeldeten Kinder im Sinne des § 22 Abs 5 TKBBG in folgender Reihenfolge aufgenommen: 

  1. besuchspflichtige Kinder (§ 1 Abs 4) mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Natters; 

  1. Kinder, welche den Kindergarten bereits besuchen; 

  1. Kinder mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Natters; 

  1. Kinder, die sich ausschließlich oder überwiegend bei einer bzw. einem Erziehungsberechtigten aufhalten, wenn diese bzw. dieser berufstätig ist; 

  1. Kinder, die sich ausschließlich oder überwiegend bei einer bzw. einem Erziehungsberechtigten aufhalten, wenn diese bzw. dieser nachweislich arbeitssuchend ist oder sich in Ausbildung befindet; 

  1. Kinder, deren Erziehungsberechtigte berufstätig sind; 

  1. Kinder, deren Erziehungsberechtigte nachweislich arbeitssuchend sind oder sich in Ausbildung befinden; 

  1. Kinder, die nach ihrem Alter dem Schuleintritt am nächsten stehen; 

  1. Kinder, deren Geschwisterkind den Schülerhort bereits besucht. 

 

Die Anmeldung für das Schuljahr 2026/2027 erfolgt im Zeitraum Dezember 2026 bis Januar 2027 über die Plattform FRIDA.

Hier gelangen Sie zur Anmeldeplattform FRIDA: Digital Service Tirol